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   BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01   

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https://dejure.org/2002,24570
BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01 (https://dejure.org/2002,24570)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01 (https://dejure.org/2002,24570)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 10 W (pat) 48/01 (https://dejure.org/2002,24570)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1996 - 4 Ta 173/96
    Auszug aus BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
  • BPatG, 28.01.2002 - 10 W (pat) 56/01
    Auszug aus BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01
    Der Vertreter erhält die Gebühr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG dann nicht, wenn er erst nach Stellung des Prüfungsantrags tätig geworden ist (vgl die Rspr des Juristischen Senats 10 W (pat) 56/01 vom 28. Januar 2002; 10 W (pat) 36/99 vom 13. März 2000, LS in juris; BlPMZ 1988, 132, 133 re Sp unten).
  • BPatG, 13.03.2000 - 10 W (pat) 36/99
    Auszug aus BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01
    Der Vertreter erhält die Gebühr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG dann nicht, wenn er erst nach Stellung des Prüfungsantrags tätig geworden ist (vgl die Rspr des Juristischen Senats 10 W (pat) 56/01 vom 28. Januar 2002; 10 W (pat) 36/99 vom 13. März 2000, LS in juris; BlPMZ 1988, 132, 133 re Sp unten).
  • BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 24/06
    Ferner verweist der Antragsteller auf den Senatsbeschluss vom 6. Mai 2002 im Verfahren 10 W (pat) 48/01.

    Im Einzelnen kann hierzu auf die Begründung des im Parallelverfahren 10 W (pat) 48/01 ergangenen Senatsbeschlusses verwiesen werden.

  • BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
    Ferner verweist der Antragsteller auf den Senatsbeschluss vom 6. Mai 2002 im Verfahren 10 W (pat) 48/01.

    Im Einzelnen kann hierzu auf die Begründung des im Parallelverfahren 10 W (pat) 48/01 ergangenen Senatsbeschlusses verwiesen werden.

  • BPatG, 05.12.2002 - 10 W (pat) 32/02
    Der Vertreter erhält die Gebühr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstrG dann nicht, wenn er erst nach Stellung des Prüfungsantrags tätig geworden ist (vgl die Rechtsprechung des Juristischen Beschwerdesenats 10 W (pat) 48/01 vom 6. Mai 2002; 10 W (pat) 56/01 vom 28. Januar 2002; 10 W (pat) 36/99 vom 13. März 2000, Leitsatz in Juris; BlPMZ 1988 132, 133).
  • BPatG, 28.04.2015 - 7 W (pat) 66/14

    Bewilligung einer Vertretergebühr für die Tätigkeit im Verfahren der

    Auch wenn es sich hierbei lediglich um eine geringfügige Tätigkeit handelte, wird dadurch gleichwohl der pauschalierte Gebührentatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG erfüllt (vgl. BPatG, Beschl. v. 6. Mai 2002 10 W (pat) 48/01; Beschl. v. 24. August 2006 - 10 W (pat) 23/06; Beschl. v. 19. April 2011 - 10 W (pat) 15/10, jeweils veröffentlicht auf der Homepage des BPatG, http://juris.bundespatentgericht.de - Rechtsprechung).
  • BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 13/06
    Dies gilt unabhängig davon, dass dieses erste Tätigwerden bereits am ersten Tag seiner Vertretertätigkeit, am 29. Juli 1998, stattgefunden hat, als der Antragsteller dem Patentamt die neue Adresse des Anmelders mitgeteilt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Mai 2002 im Verfahren 10 W (pat) 48/01).
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